Frox

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung eines rechtsverbindlichen Auftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Frox als angenommen, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, wenn sie diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, es sei denn, Frox hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungen

1. Der Auftraggeber beauftragt Frox mit der Gestaltung und/oder Programmierung von Internet-Seiten gemäß der Leistungsbeschreibung im Auftragsformular. Hierzu stellt der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen, Vorlagen sowie Bild-, Text- und Tonmaterial zur Verfügung, es sei denn, der Auftragsinhalt sieht die Beschaffung solcher Unterlagen durch Frox vor.

2. Überlassenes Material wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Auftrages zurückgesendet.

3. Sollte ein Auftrag wegen fehlenden, unvollständigen oder nicht termingerecht zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Manuskripten nicht oder nur teilweise bis zum vereinbarten Termin fertiggestellt werden können, so steht Frox trotzdem zum vereinbarten Fertigstellungstermin der volle Auftragspreis zu. Bei Terminverzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

4. Kommt Frox in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, nach zweimaliger Nachfristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Mahnung und Nachfristsetzung bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen mindestens zehn Arbeitstage betragen.

5. Storniert der Auftraggeber aus Gründen, die Frox nicht zu vertreten hat, den Auftrag vorzeitig, so hat der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen für den Auftrag, mindestens aber 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu bezahlen.

6. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Frox im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Frox hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Frox übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftraggeber beruhen, stellt der Auftraggeber Frox frei.

7. Frox ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

8. Sollte sich auf Wusch des Auftraggebers, vor oder während des Produktionsprozesses, Inhalt und Aufwand des Projekts maßgeblich ausweiten, sieht sich Frox gezwungen, diesen Mehraufwand nach den üblichen Honorarsätzen zu berechnen.

9. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, wird der damit verbundene Mehraufwand dem Auftraggeber verrechnet.

10. Frox ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen, ist Frox berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Frox wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

11. Frox räumt dem Auftraggeber während des Arbeitsprozesses die Möglichkeit ein, die Arbeitsvorgänge auf einem für den Auftraggeber eingerichteten Testserver mitzuverfolgen und zu testen.

12. Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Frox mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.

13. Nach Bezahlung der Rechnung werden die optimierten Inhalte an den Auftraggeber übergeben und mit dem Suchmaschinen Eintrag begonnen, wenn dieser Bestandteil des Vertrages ist. Frox erteilt keine Garantie auf Listung oder Position in Suchmaschinen.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder an Frox erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Nach Fertigstellung werden dem Auftraggeber Nutzungsrechten eingeräumt.

2. Alle Entwürfe und Endergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Frox weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden. Jede auch nur teilweise Nachahmung ist unzulässig.

3. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Frox, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. Das Copyright für alle von Frox gestalteten Homepages hat Frox. Nach einer Vertragsbeendigung kann der Auftraggeber die Rechte an den gestalteten Seiten erwerben.

5. Frox überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit Frox. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6. Frox hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Frox zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schaden 50 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Eine Kopie der Auftragsbestätigung ist umgehend nach Erhalt vom Auftraggeber unterzeichnet an Frox zurückzusenden.

2. Mit Erfüllung des Auftrages steht Frox der gesamte Auftragspreis zu, es sei denn der Auftrag beinhaltet, 50 % der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung zu zahlen. Die Auftragssumme ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle ausschließlichen Nutzungsrechte an geleisteter Layout-, Text- und Programmiertätigkeit bei Frox.

3. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Frox hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Bei Zahlungsverzug kann Frox Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

7. Eine Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber Frox sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens, seiner Anschrift und sonstiger Kennzeichnungspflichten zu bezeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt Frox von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

10. Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter ( Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw. ) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

11. Der Auftraggeber darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Auftraggeber durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.

12. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Frox jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Frox binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und postalische Anschrift des Auftraggebers; Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des technischen Ansprechpartners für die Domain; Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.

13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Frox zum Zwecke des Zugangs zu dessen Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Frox unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Frox nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber Frox auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. Spamming).

15. Der Auftraggeber nutzt die von Frox erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein.

§ 5 Haftung

1. Frox übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Internet-Seiten und behält sich ausdrücklich vor, Aufträge für Seiten mit pornografischem, sittenwidrigem, links- oder rechtsradikalem oder in anderer Weise gegen deutsches oder internationales Recht verstoßendem Inhalt abzulehnen.

2. Bezüglich der Gestaltung von Internet-Seiten wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Seiten von der verwendeten Software und der Bildschirmeinstellung des Betrachters abhängig ist; somit kann Frox nicht für software- oder bildschirmtechnische Abweichungen der Darstellung verantwortlich gemacht werden.

3. Für Schäden haftet Frox nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Frox oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

4. Die Haftung von Frox wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

5. Frox übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Angeboten und Fehlern, die erst nach Korrektur und Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden.

§ 6 Datenspeicherung

1. Frox weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

2. Frox weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlich werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

3. Frox ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Auftraggeber zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Auftraggeber, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung erforderlich ist. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.

4. Frox wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

5. Frox weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass Frox das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

§ 7 Konkurrenzklausel

1. Frox akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

2. Der Auftraggeber erteilt Frox mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Für die von Frox auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.

3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


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